DME Programmierung

Besucherzähler


Besucher heute:79
Besucher gestern:116
Besucher gesamt:79558
Besucher seit:2010-03-02
Kostenfrage Drucken E-Mail

Nach einem Feuerwehreinsatz stellt sich für die Betroffenen oftmals die "Kostenfrage". Muss ich den Einsatz der Feuerwehr jetzt bezahlen oder nicht? Wie hoch sind diese Kosten? und, und, und....

Grundsätzlich wird die Frage, ob für einen Einsatz eine Kostenrechnung gestellt wird, nicht von der Feuerwehr entschieden. Diese Entscheidung wird durch die Gemeindeverwaltung gefällt, die dann auch die Rechnung stellt. Wir möchten Ihnen aber trotzdem an dieser Stelle einige Hinweise geben, wann Feuerwehreinsätze kostenpflichtig sein können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Für gewisse Feuerwehreinsätze sieht das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg vor, dass die Gemeinden zwingend Kostenersatz verlangen müssen. In manchen anderen Fällen enthält das Gesetz ein begrenztes Wahlrecht der Gemeinde, ob die Kosten in Rechnung gestellt werden oder nicht - wiederum andere Einsätze sind für die Betroffenen gänzlich kostenfrei.

Ziel der Erhebung von Kostenersatz ist nicht etwa, mit den Feuerwehreinsätzen Gewinn zu erwirtschaften. Dies ist der Gemeinde sogar gesetzlich verboten. Kostenersatz darf im Falle der Feuerwehr nur dann erhoben werden, wenn das Gesetz dies vorsieht - und dann auch nur im Rahmen der Kosten, die der Gemeinde auch tatsächlich anfallen. In Leingarten wurden diese Kosten kalkuliert und in einer Satzung (= einem "Ortsgesetz") festgelegt, die der Gemeinderat beschlossen hat.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Entscheidung, ob die Kosten den Betroffenen in Rechnung gestellt werden, ausschließlich die Gemeindeverwaltung trifft. Die Feuerwehr ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Sollten Sie also einen Kostenersatzbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung direkt.

Die Satzung über die Kostenersatzpflicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite (externer Link,pdf-Datei). In dieser Satzung finden Sie Informationen darüber, welche Einsätze kostenpflichtig sind und welche nicht - und was dies dann kosten kann.

Grundsätzlich lässt sich festhalten:

  • Schadenfeuer (Brände)
  • Rettung von Menschen und Tieren aus einer Notlage
  • öffentliche Notstände (Katastrophen), die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen

sind als Pflichtaufgaben der Feuerwehr grundsätzlich kostenfrei, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Weitere Auskünfte zur Kostenersatzpflicht erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung Leingarten (www.leingarten.de )

Satzung der Gemeinde Leingarten über Kostenersatzpflicht für Leistungen der Feuerwehr (klick)

 

Kalender

Mai 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3
Mon Mai 21 @20:00
Gesamtwehr
Die Mai 22 @20:00
Unterricht Führungskräfte
Mon Jun 04 @20:00
Atemschutz (Gruppe 1)

HLF-Aktuell

Derzeitiger Stand der Beschaffung

IMG_0684

hier klicken

Valid XHTML & CSS | Template Design ah-68 | Copyright © 2010 by Feuerwehr Leingarten